Einrichtung der digitalen Buchführung

Einrichtung der digitalen Buchführung

Belege digital erfassen, Systeme verbinden, GoBD-konform ablegen – eingerichtet und danach betreut.

Vom Papierbeleg zum digitalen Buchungssatz

Belege fallen heute an vielen Stellen an: im Kassensystem, im Rechnungsprogramm, als PDF im Mailpostfach, als Bon in der Jackentasche. Wir bringen diese Wege zusammen – Sie erfassen einen Beleg einmal, danach läuft er ohne Zwischenschritte in die Buchhaltung.

Eingerichtet wird nicht auf dem Papier, sondern an Ihren echten Belegen. Und nach der Einrichtung bleiben wir Ihre Ansprechpartner: wenn eine Schnittstelle klemmt oder sich Ihre Software aktualisiert, reicht ein Anruf oder eine kurze Bildschirmfreigabe.

Unsere Aufgabe ist die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die vorbereitende Belegverarbeitung – im gesetzlich zulässigen Rahmen nach §6 Nr. 3 u. 4 StBerG. Jahresabschluss, Steuererklärung und steuerliche Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.

Ihre Systeme angebunden

Ihre Systeme

angebunden

Kassensystem, Rechnungsprogramm, Warenwirtschaft: Wo eine Schnittstelle vorhanden ist, richten wir sie ein und testen die Übergabe an Ihren echten Belegen, nicht an Musterdaten. Wo keine Schnittstelle existiert, legen wir gemeinsam einen Export- oder Upload-Weg fest, der im Alltag ohne Nacharbeit funktioniert.

  • Belegerfassung per Scan, Foto oder Mailpostfach
  • Schnittstellen zu Kassen-, Rechnungs- und Warenwirtschaftssystemen
  • Übergabe an echten Belegen getestet
  • In den meisten Fällen ohne Softwarewechsel
GoBD-konform abgelegt

GoBD-konform

abgelegt

Digitale Belege müssen vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar gespeichert sein. Wir richten die Ablage so ein, dass Aufbewahrungsfristen eingehalten und Änderungen protokolliert werden – und halten schriftlich fest, welchen Weg ein Beleg in Ihrem Haus nimmt. Bei einer Prüfung ist das der Teil, nach dem zuerst gefragt wird.

  • Vollständige und unveränderbare Speicherung
  • Aufbewahrungsfristen berücksichtigt
  • Belegweg schriftlich festgehalten
  • Originale bleiben bei Ihnen

Das ist für Sie drin

Drei Dinge, die sich nach der Einrichtung im Alltag ändern.

Belege nur einmal anfassen

Erfasst ist erfasst. Kein Abheften, kein Nachsortieren, kein Suchen im Ordner.

Ruhig bei der Betriebsprüfung

Ablage, Fristen und Belegweg sind dokumentiert. Genau das wird zuerst geprüft.

Ihr Team weiß, wie es geht

Wir weisen Ihre Mitarbeitenden am eigenen System ein – digital über den Bildschirm, egal wo Ihr Betrieb sitzt.

So starten wir zusammen

Der Wechsel ist unkomplizierter, als viele denken – auch mitten im Jahr.

Erstgespräch

Sie schildern uns kurz, wie Ihre Buchhaltung heute läuft. Wir klären den Umfang und melden uns mit einem Vorschlag.

Unterlagen übergeben

Sie übermitteln Ihre Belege digital. Bestehende Daten übernehmen wir strukturiert von Ihrem bisherigen Stand.

Laufend betreut

Wir führen Ihre Buchhaltung termintreu weiter – mit festen Ansprechpartnern und regelmäßigen Auswertungen.

Fragen zur digitalen Buchführung

Das hängt daran, wie viele Systeme angebunden werden und wie Ihre Belege heute anfallen. Wir sehen uns das vorab an und nennen Ihnen einen Zeitrahmen, bevor wir starten. Sie erfahren also vorher, worauf Sie sich einstellen.

In den meisten Fällen nicht. Wir prüfen zuerst, welche Exporte und Schnittstellen Ihre vorhandenen Programme mitbringen. Ein Wechsel kommt nur zur Sprache, wenn ein System keinen brauchbaren Weg aus den Daten heraus anbietet.

Die Originale bleiben bei Ihnen. Wir klären bei der Einrichtung, welche Belege digital ersetzt werden können und welche Sie weiter im Original aufbewahren müssen. An den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ändert die Digitalisierung nichts.

Nein. Einrichtung, Einweisung und die laufende Zusammenarbeit finden digital statt. Unsere Mandanten sitzen im ganzen Bundesgebiet.

Sie melden sich einfach. Wenn eine Schnittstelle klemmt, ein Beleg nicht ankommt oder sich Ihre Software aktualisiert, reicht meistens ein Anruf oder eine kurze Bildschirmfreigabe.

Nein. Jahresabschluss, Steuererklärung und steuerliche Beratung sind Steuerberatern vorbehalten. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und übergeben Ihrem Steuerberater sauber aufbereitete Daten.

Lernen wir uns kennen

Lernen wir uns kennen

Erzählen Sie uns kurz, wie Ihre Buchhaltung heute läuft – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem unverbindlichen Vorschlag.