Belege fallen heute an vielen Stellen an: im Kassensystem, im Rechnungsprogramm, als PDF im Mailpostfach, als Bon in der Jackentasche. Wir bringen diese Wege zusammen – Sie erfassen einen Beleg einmal, danach läuft er ohne Zwischenschritte in die Buchhaltung.
Eingerichtet wird nicht auf dem Papier, sondern an Ihren echten Belegen. Und nach der Einrichtung bleiben wir Ihre Ansprechpartner: wenn eine Schnittstelle klemmt oder sich Ihre Software aktualisiert, reicht ein Anruf oder eine kurze Bildschirmfreigabe.
Unsere Aufgabe ist die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die vorbereitende Belegverarbeitung – im gesetzlich zulässigen Rahmen nach §6 Nr. 3 u. 4 StBerG. Jahresabschluss, Steuererklärung und steuerliche Beratung bleiben Ihrem Steuerberater vorbehalten.